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Wahrscheinlich wissen's eh schon alle,

außer mir. Beim Stöbern fand ich ein Marbacher Magazin über den Krimi, mit Namen, die mir nichts sagten: Balduin Groller, österreichischer Autor, 1910 erschien: Detektiv Dagoberts Taten und Abenteuer.
Und ein paar der inzwischen üblichen Verdächtigen: Adolph Streckfuß, Auguste Groner, J.D.H. Temme.

Der Herausgeber Hügel gibt noch kund, dass die Genrebezeichnung 1796 zum ersten Mal in einem Buch von August Gottlieb Meißner erschien.
JL (Gast) - 25. Jun, 14:16

ist das nicht Karl-Friedrich Müchler 1792? Verwirrt grüßend: JL

Giorgione - 25. Jun, 14:25

Weiß ich auch nicht,

aber so steht's im Buch. Marbacher Magazin Nr. 73 von 1996. S. IX
JL (Gast) - 25. Jun, 15:05

na ja: Müchler hat eben 1792 'Kriminalgeschichten. Aus gerichtlichen Akten gezogen''. Was hätte Meißner (nach Hügel) dafür anzubieten? (Ich finde den Katalog bei mir nicht, obwohl ich weiß, daß ... statt dessen purzeln die Bücher, die ich im Augenblick nicht suche, aus den Regalen: "A couple of drinks, a couple of Aspirins. Repeat".)
Giorgione - 25. Jun, 22:32

Ich zitiere:

Mit der Einsetzung des Begriffs der "Kriminal-Geschichte" für Erzählungen, in denen Kriminal-Verbrechen beschrieben werden, ist zugleich eine erste historische Zuordnung der Gattung gegeben. Literarisch interessant werden Verbrechen als Kriminalverbrechen in dem Moment, in dem der Umgang mit dem Verbrechen zu einem gesellschaftlichen Problem wird. Die Ablösng der peinlichen Gerichtsordnung, die Diskussion um die Folter, die Veröffentlichung von Gerichtsakten, die Entwicklung der Wissenschaft vom Menschen in Psychologie, Pädagogik und Physiognomik: Erst nach der Aufklärung entstehen die Vorausssetzungen für die Gattung der Kriminalgeschichte. Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß der Begriff als Gattungsbezeichnung in Deutschland 1796 in einem Buchtitel von August Gottlieb Meißner zum ersten Mal erscheint. Meißner stellt in seinen Kriminalgeschichten, z.B. in "Blutschänder, Feueranleger und Mörder zugleich, dem Gesetze nach, und doch ein Jüngling von edler Seele" die Frage nach der Psychologie des Täters und (das 'und' kursiv! GP) die Frage nach der strafrechtlichen Würdigung des Verbrechens.

hans Otto Hügel: Krimis und Kriminalgeschichten. Eine Chronik. In: Marbacher Magazin Nr. 73 von 1996. Bearbeitet von Hans Otto Hügel, Regina Urban und Hermann Hoffmann. S. IX
JL (Gast) - 26. Jun, 05:38

im Grunde ist es Wurscht (abgesehen davon, daß ich den halben Sonntag-Nachmittag mit der vergeblichen Suche nach dem Katalog verbracht habe, die hochgezogenen Augsbrauen der Gefährtin nicht achtend): Hügel irrt, was die Daten angeht (die Entstehungsthese ist ein anderes Problem), denn 1792 erscheint von Karl (Friedrich) Müchler: "Kriminalgeschichten aus gerichtlichen Akten gezogen" als Buch in Berlin. Die Signatur der StaBi München (Crim. 181 ns) verweist auf den proto-kriminologischen Status, denn es handelt sich (bei Meißner wie bei Müchler) immer noch um faktual-literarische Darstellungen (vulgo: Fallgeschichten der Spätaufklärung, über die man sich am besten bei Dainat informiert), während -- ceterum censeo -- Schillers 'wahre Geschichte' vom "Verbrecher" den Umschlag zur fiktional-literarischen Darstellung markiert, die noch während der ganzen ersten Hälfte des 19. Jh.s als 'Criminal-Novelle' bezeichnet wird, eben weil 'Geschichte' im 19. Jahrhundert immer noch die (juristische) Bedeutung der 'Geschichtserzählung' in der Relation mit sich trägt.

Da hat sich der Sonntag doch gelohnt. Beste Grüße in die neue Woche: J. L.

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